Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), gültig für alle von Beate Beering, Haberstr. 20, 40589 Düsseldorf, ausgeführten Übersetzertätigkeiten.

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Auftragsbedingungen gelten für Aufträge, die die Übersetzerin für ihre Auftraggeber übernimmt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ihr anerkannt wurden.

2. Umfang des Übersetzungsauftrages

2.1
Bei der Erteilung eines Auftrags kommt es zum Abschluss eines Werkvertrages.
2.2
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung, dabei hat er Anspruch auf eine sprachlich, inhaltlich und stilistisch einwandfreie Übersetzung. Sollte darüber hinaus eine weitere Überarbeitung bzw. Adaption des Zieltextes in Bezug auf eine bestimmte Zielgruppe, Branche o. ä. gewünscht sein, so ist dies ausdrücklich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber der Übersetzerin unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
3.2
Wünscht der Auftraggeber die Berücksichtigung bestimmter Fachtermini bzw. firmenüblicher Bezeichnungen bei der Übersetzung, muss er diese bei Auftragserteilung ausdrücklich angeben. Andernfalls haftet die Übersetzerin nicht für etwaige Beanstandungen.
3.3
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

4. Geheimhaltung

4.1
Die Übersetzerin verpflichtet sich, den Inhalt aller zu übersetzenden Texte vertraulich zu behandeln.

5. Angebote und Kostenvoranschläge

5.1
Wünscht der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag oder ein verbindliches Angebot, so ist der komplette zu übersetzende Text vorzulegen. Ungefähre Angaben zur Textlänge bzw. Musterseiten reichen zu diesem Zweck nicht aus.

6. Lieferzeit

6.1
Zugesicherte Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn das angekündigte Textmaterial vom Auftraggeber zum vereinbarten Termin zur Übersetzung bereitgestellt wird. Verzögert sich die Bereitstellung des Ausgangstextes ist für die Lieferung der Übersetzung ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.

7. Vergütung

7.1
Für die Übersetzung von Fließtexten werden die Zeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen) des Zieltextes in Rechnung gestellt; es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Abrechnung auf der Basis von Worten bzw. Zeilen des Ausgangstextes vereinbart. Textmaterial, das überwiegend aus Einzelbegriffen und -sätzen besteht (z. B. in PowerPoint und Excel-Dateien), wird über ein Stundenhonorar abgerechnet. Dies gilt grundsätzlich auch für Leistungen wie die redaktionelle Überarbeitung oder das Korrekturlesen von Texten; es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Abrechnung vereinbart.
7.2
Der Auftraggeber hat Honorarrechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen.
7.3
Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
7.4
Wurde die Höhe des Honorars ausnahmsweise nicht ausdrücklich vereinbart, so werden mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze geschuldet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Erst dann erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungs-, jedoch kein Urheberrecht.

9. Beseitigung von Mängeln

9.1
Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber umgehend nach Kenntnis unter Einräumung einer angemessenen Beseitigungsfrist für die Übersetzerin geltend gemacht werden.
9.2
Eine solche Beseitigung ist ausschließlich dann möglich, wenn der Auftraggeber jeden Mangel im Einzelnen genau bezeichnet. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

10.1
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes (= vereinbartes Honorar). Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
10.2
Eine Gewährleistung für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber der Übersetzerin diese Anforderung ausdrücklich im Auftrag mitgeteilt, die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestanden hat. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter sowie mittelbare und Folgeschäden.
10.3
Die Übersetzerin übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen, sofern der Ausgangstext fehlerhaft, unvollständig oder teilweise nicht lesbar ist (z. B. Namen und Daten auf Urkunden, Bescheinigungen usw.). Passagen in Urkunden, die nicht eindeutig lesbar sind, sind von dem Kunden auf gesondertem Blatt in Druckschrift zu wiederholen.

11. Stornierung

11.1
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten bezahlt werden.

12. Anwendbares Recht

12.1
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
12.2
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
12.3
Gerichtsstand ist Düsseldorf.